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22. Oktober 2011 - Achtung beim Krankenkassenwechsel Ab 2012 werden folgende fünf komplementärmedizinische Methoden wieder aus der Grundversicherung bezahlt: Phytotherapie (Kräuterheilkunde), TCM (Akupunktur), Homöopathie, anthroposophische Medizin und die Neuraltherapie. Diese Behandlungen zahlt die Grundversicherung aber nur, wenn sie durch einen Arzt ausgeführt werden. Leider wird dies meist nicht kommuniziert und führt zu Missverständnissen und unliebsamen Folgen. Falls man nämlich bei einem nichtärztlichen Therapeuten in Behandlung ist, benötigt man weiterhin eine Zusatzversicherung, sonst muss man diese Behandlungen selber bezahlen. Darum sollte man die Zusatzversicherung für den alternativen Behandlungsbereich nicht leichtfertig kündigen - die Grundversicherung ist unabhängig davon und kann trotzdem gewechselt werden. 22. September 2011 - Neuer Bundesgerichtsentscheid Ist Rauchen ein Genuss? Eine Sucht? Das Bundesgericht hat entschieden: Unter gewissen Voraussetzungen ist es eine Krankheit. Künftig müssen Krankenkassen deshalb Nikotinsüchtigen, die so abhängig sind, dass sie krank sind, die Medikamente für die Entwöhnung zahlen. Wann genau das der Fall ist, muss nun das Bundesamt für Gesundheit (BAG) entscheiden. 4.12.2010 - Bundesrat streicht Brillenbeitraege Per 1.1.2011 werden keine Beitraege mehr an Brillenglaeser und Kontaktlinsen bezahlt. Bisher wurden für Erwachsene 180 Franken alle 5 Jahre resp. für Kinder bis zum 18. Altersjahr 180 Franken pro Jahr bezahlt. Über eine entsprechende Zusatzversicherung werden von einer Krankenkasse Kosten-Beitraege an Brillen und Kontaktlinsen entrichtet. In der Regel wird kein augenärztliches Rezept benötigt. Ein Besuch beim Optiker genügt. 30.04.2010 30.1.20109 29. Dezember 2009 1.10.2009 - Prämien 2010 In sechs Kantonen (BS, GE, JU, NE, TI, VD) liegt die Prämienerhöhung unter dem Schweizer Durchschnitt und bewegt sich zwischen 3,6 % und 7,7 %. Weitere sechs Kantone (FR, GL, SH, TG, VS, ZH) weisen mit einer Prämienerhöhung zwischen 8,5 % und 10,0 %, eine durchschnittliche Prämienerhöhung aus. In den übrigen 14 Kantonen (AG, AI, AR, BE, BL, GR, LU, NW, OW, SG, SO, SZ, UR, ZG) erhöhen sich die Prämien auf 2010 überdurchschnittlich, die Erhöhungen liegen hier in einer Bandbreite von 10,2 % bis 14,6%. Die unterdurchschnittlichen Prämiensteigerungen führen dazu, dass die hohen Reserven in den erwähnten Kantonen abgebaut werden und somit eine Angleichung der kalkulatorischen kantonalen Reserven erzielt wird, wie dies auch vom Parlament gefordert wurde. Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen
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