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Krankenkassen-Center Schweiz
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22. Oktober 2011  -  Achtung beim Krankenkassenwechsel

Ab 2012 werden folgende fünf komplementärmedizinische Methoden wieder aus der Grundversicherung bezahlt: Phytotherapie (Kräuterheilkunde), TCM (Akupunktur), Homöopathie, anthroposophische Medizin und die Neuraltherapie. Diese Behandlungen zahlt die Grundversicherung aber nur, wenn sie durch einen Arzt ausgeführt werden. Leider wird dies meist nicht kommuniziert und führt zu Missverständnissen und unliebsamen Folgen.

Falls man nämlich bei einem nichtärztlichen Therapeuten in Behandlung ist, benötigt man weiterhin eine Zusatzversicherung, sonst muss man diese Behandlungen selber bezahlen. Darum sollte man die Zusatzversicherung für den alternativen Behandlungsbereich nicht leichtfertig kündigen - die Grundversicherung ist unabhängig davon und kann trotzdem gewechselt werden.

22. September 2011 - Neuer Bundesgerichtsentscheid

Ist Rauchen ein Genuss? Eine Sucht? Das Bundesgericht hat entschieden: Unter gewissen Voraussetzungen ist es eine Krankheit. Künftig müssen Krankenkassen deshalb Nikotinsüchtigen, die so abhängig sind, dass sie krank sind, die Medikamente für die Entwöhnung zahlen. Wann genau das der Fall ist, muss nun das Bundesamt für Gesundheit (BAG) entscheiden.

4.12.2010 - Bundesrat streicht Brillenbeitraege

Per 1.1.2011 werden keine Beitraege mehr an Brillenglaeser und Kontaktlinsen bezahlt. Bisher wurden für Erwachsene 180 Franken alle 5 Jahre resp. für Kinder bis zum 18. Altersjahr 180 Franken pro Jahr bezahlt.

Über eine entsprechende Zusatzversicherung werden von einer Krankenkasse Kosten-Beitraege an Brillen und Kontaktlinsen entrichtet. In der Regel wird kein augenärztliches Rezept benötigt. Ein Besuch beim Optiker genügt.

30.04.2010

Zwei Krankenkassen - Provita und SanaTop - erhöhen per 1. Juli 2010 ihre Prämien. Das bestätigte das Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Provita und SanaTop sind nach Auskunft des BAG die einzigen Kassen, deren Prämien auf dieses Datum angehoben werden. Bei Provita beträgt die Erhöhung im Durchschnitt 9,3%.

Sie haben nun die Möglichkeit Ihre Krankenkasse per 30.6.2010 zu kündigen. Füllen Sie die Offertanfrage aus so dass wir für Sie einen Vergleich erstellen können.

30.1.20109

Die massiv steigenden Krankenkassenprämien machen Reformen plötzlich möglich. Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) hat sich gestern ohne Gegenstimme auf ein neues Versorgungsmodell geeinigt. Dieses sieht vor, dass in der obligatorischen Grundversicherung Managed-Care-Modelle die Norm werden. Für die Versicherten bedeutet dies, dass sie sich einem Ärztenetzwerk oder einer HMO-Praxis anschliessen müssen, wenn sie nicht 20 Prozent statt wie heute 10 Prozent Selbstbehalt zahlen wollen. Ziel der Managed Care ist es, Behandlungen besser zu koordinieren und letztlich Kosten zu sparen. Die Patienten sollen nicht mehr ohne zwingenden Grund von einem Arzt zum anderen wechseln dürfen. Das soll zu weniger Doppelbehandlungen und weniger falschen Medikamentenverschreibungen führen.

29. Dezember 2009

Vor Krankheit schützen soll die Mammographie zur Früherkennung von Brustkrebs. Per 1.1.2009 gehört sie definitiv zu den Leistungen, die Krankenkassen bezahlen müssen. Frauen ab 50 haben alle zwei Jahre das Recht auf eine bezahlte Untersuchung. Diese unterliegt nicht der Franchise.

1.10.2009 - Prämien 2010

Die Krankenversicherer werden gesamtschweizerisch die Erwachsenenprämien mit ordentlicher Franchise um durchschnittlich 8,7 % erhöhen. Je nach Kanton bewegen sich die Erhöhungen in einer Bandbreite von 3,6 % und 14,6 %.

In sechs Kantonen (BS, GE, JU, NE, TI, VD) liegt die Prämienerhöhung unter dem Schweizer Durchschnitt und bewegt sich zwischen 3,6 % und 7,7 %. Weitere sechs Kantone (FR, GL, SH, TG, VS, ZH) weisen mit einer Prämienerhöhung zwischen 8,5 % und 10,0 %, eine durchschnittliche Prämienerhöhung aus. In den übrigen 14 Kantonen (AG, AI, AR, BE, BL, GR, LU, NW, OW, SG, SO, SZ, UR, ZG) erhöhen sich die Prämien auf 2010 überdurchschnittlich, die Erhöhungen liegen hier in einer Bandbreite von 10,2 % bis 14,6%. Die unterdurchschnittlichen Prämiensteigerungen führen dazu, dass die hohen Reserven in den erwähnten Kantonen abgebaut werden und somit eine Angleichung der kalkulatorischen kantonalen Reserven erzielt wird, wie dies auch vom Parlament gefordert wurde.

Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen

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